Löst dieses Mandat GwG-Pflichten aus?
Zwei Minuten, neun Fragen, keine Anmeldung.
Neun Fragen aus dem Katalog des § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG, im Wortlaut des BRAK-Dokumentationsbogens A. Beantworten Sie sie für ein konkretes Mandat.
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- a) aa)Frage 1 von 9
Mitwirkung an der Planung oder Durchführung von: Kauf und Verkauf von Immobilien oder Gewerbebetrieben
Erfasst auch Unternehmenskäufe (Share/Asset Deal). NICHT erfasst: Nachlassauseinandersetzung innerhalb der Familie (Veräußerung an Dritte schon) und nach dem Wortlaut der Erwerb in der Zwangsversteigerung — dort ist gleichwohl Vorsicht geboten (AAH Rn. 18).
- a) bb)Frage 2 von 9
Mitwirkung an der Planung oder Durchführung von: Verwaltung von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Vermögenswerten
Z. B. Vermögensverwaltung, Anderkonten-Verwaltung. Übertragene Ämter (Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Betreuer …) begründen kein Mandatsverhältnis — insoweit kein Verpflichteter.
- a) cc)Frage 3 von 9
Mitwirkung an der Planung oder Durchführung von: Eröffnung oder Verwaltung von Bank-, Spar- oder Wertpapierkonten
- a) dd)Frage 4 von 9
Mitwirkung an der Planung oder Durchführung von: Beschaffung der zur Gründung, zum Betrieb oder zur Verwaltung von Gesellschaften erforderlichen Mittel
- a) ee)Frage 5 von 9
Mitwirkung an der Planung oder Durchführung von: Gründung, Betrieb oder Verwaltung von Treuhandgesellschaften, Gesellschaften oder ähnlichen Strukturen
- b)Frage 6 von 9
Durchführung von Finanz- oder Immobilientransaktionen im Namen und auf Rechnung des Mandanten
- c)Frage 7 von 9
Beratung des Mandanten im Hinblick auf dessen Kapitalstruktur, dessen industrielle Strategie oder damit verbundene Fragen
- d)Frage 8 von 9
Erbringung von Beratung oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Zusammenschlüssen oder Übernahmen
- e)Frage 9 von 9
Erbringung geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen
Hinweis: Eine reine Erstberatung begründet noch keine Geschäftsbeziehung; reine Prozessführung/Strafverteidigung ist nie Katalogtätigkeit (AAH Rn. 4–33).