Vorklang

Löst dieses Mandat GwG-Pflichten aus?

Zwei Minuten, neun Fragen, keine Anmeldung.

Neun Fragen aus dem Katalog des § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG, im Wortlaut des BRAK-Dokumentationsbogens A. Beantworten Sie sie für ein konkretes Mandat.

Die Auswertung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es wird nichts übertragen, nichts gespeichert und nichts gezählt — auch nicht von uns.

  1. a) aa)Frage 1 von 9

    Mitwirkung an der Planung oder Durchführung von: Kauf und Verkauf von Immobilien oder Gewerbebetrieben

    Erfasst auch Unternehmenskäufe (Share/Asset Deal). NICHT erfasst: Nachlassauseinandersetzung innerhalb der Familie (Veräußerung an Dritte schon) und nach dem Wortlaut der Erwerb in der Zwangsversteigerung — dort ist gleichwohl Vorsicht geboten (AAH Rn. 18).

  2. a) bb)Frage 2 von 9

    Mitwirkung an der Planung oder Durchführung von: Verwaltung von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Vermögenswerten

    Z. B. Vermögensverwaltung, Anderkonten-Verwaltung. Übertragene Ämter (Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Betreuer …) begründen kein Mandatsverhältnis — insoweit kein Verpflichteter.

  3. a) cc)Frage 3 von 9

    Mitwirkung an der Planung oder Durchführung von: Eröffnung oder Verwaltung von Bank-, Spar- oder Wertpapierkonten

  4. a) dd)Frage 4 von 9

    Mitwirkung an der Planung oder Durchführung von: Beschaffung der zur Gründung, zum Betrieb oder zur Verwaltung von Gesellschaften erforderlichen Mittel

  5. a) ee)Frage 5 von 9

    Mitwirkung an der Planung oder Durchführung von: Gründung, Betrieb oder Verwaltung von Treuhandgesellschaften, Gesellschaften oder ähnlichen Strukturen

  6. b)Frage 6 von 9

    Durchführung von Finanz- oder Immobilientransaktionen im Namen und auf Rechnung des Mandanten

  7. c)Frage 7 von 9

    Beratung des Mandanten im Hinblick auf dessen Kapitalstruktur, dessen industrielle Strategie oder damit verbundene Fragen

  8. d)Frage 8 von 9

    Erbringung von Beratung oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Zusammenschlüssen oder Übernahmen

  9. e)Frage 9 von 9

    Erbringung geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen

    Hinweis: Eine reine Erstberatung begründet noch keine Geschäftsbeziehung; reine Prozessführung/Strafverteidigung ist nie Katalogtätigkeit (AAH Rn. 4–33).